Stadt Lingen weist auf Straßenreinigungspflicht hin

Die Stadt Lingen weist auf die Straßenreinigungspflicht für Anlieger von Geh- und Radwegen hin. Laub könne die Wege schnell rutschig und damit gefährlich machen. Anlieger seien verpflichtet die Wege vor dem eigenen Grundstück zu reinigen. Diese Pflicht gelte auch bei Unkraut- und Grasbewuchs, so die Stadt weiter. Dabei dürften die Laub- und Grünabfälle von Gehwegen nicht in den öffentlichen Straßenbereich gefegt werden. Das betreffe vor allem die Straßen, die regelmäßig durch die maschinelle Straßenreinigung gekehrt werden.

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