Die Stadt Lingen hat ihrer Bürgerinnen und Bürger an die seit dem 1. April geltende Leinenpflicht für Hunde erinnert. Hintergrund ist die Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli, in der Vögel und Wildtiere ihre Jungtiere großziehen und deshalb besonders geschützt werden. Deshalb müssen Hunde sowohl im Wald, als auch in der freien Landschaft in dieser Zeit angeleint werden. Ausgenommen von der Regelung sind Hunde, die zur Jagdausübung, als Rettungs- oder Blindenführhunde sowie von der Polizei eingesetzt werden. Im Lingener Stadtgebiet gilt die Leinenpflicht außerdem für die Fußgängerzone, am Telgenkampsee, am Dieksee, auf dem Leinpfad entlang des Kanals, im Emsauenpark und im Brunnenpark.