Die Stadt Lingen erinnert Anliegerinnen und Anlieger der Stadt an ihre Reinigungspflichten und die Durchführung des Winterdienstes während der kalten Jahreszeit. Demnach seien alle Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet, ihre Gehwege und die angrenzenden Straßenbereiche von Laub, Unkraut und anderen Verschmutzungen zu befreien. Im Winter gelte zusätzlich die Verpflichtung zur Schneeräumung und Eisbeseitigung. Der Winterdienst zum Beispiel umfasse bei Eisglätte und Schneefall eine Räumung werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr. Die Stadt Lingen bittet alle Anliegerinnen und Anlieger, ihren Verpflichtungen nachzukommen und damit zur Sicherheit und Sauberkeit beizutragen.