Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen Revision gegen Urteil im Windpark-Prozess ein

Gegen das Urteil im Windpark-Prozess am Osnabrücker Landgericht gegen einen Angeklagten aus dem Emsland haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung eine Woche nach der Urteilsverkündung Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft habe dabei Rechtsmittel gegen die Urteile aller fünf Angeklagten eingeleitet. Die Verteidigung habe Revision gegen die Urteile von vier Angeklagten beantragt, so ein Sprecher des Landgerichts. Die fünf Angeklagten haben banden- und gewerbsmäßig drei ausländische staatliche Energiekonzerne um rund 10 Millionen Euro betrogen, in dem sie Dokumente gefälscht und somit die Existenz von Windparks vorgetäuscht haben. Der Hauptangeklagte muss laut dem Urteil für 7 Jahre und 6 Monate in Haft, sein Geschäftspartner und Mitgeschäftsführer für 7 Jahre. Gegen drei weitere Angeklagte wurden Freiheitsstrafen wegen Beihilfe zwischen 3 Jahren und 3 Jahren und 7 Monaten verhängt.

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