Sozialabgaben von mehr als 23.000 Euro nicht gezahlt: Bewährungsstrafe für Firmeninhaber und Filialleiter

Weil sie in einem Nagelstudio vier Mitarbeiter beschäftigt haben, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden, sind zwei Männer vom Amtsgericht Lingen verurteilt worden. Wie das Osnabrücker Hauptzollamt mitteilt, “sparten” sich der Firmeninhaber und der Filialleiter dadurch Sozialabgaben in Höhe von mehr als 23.000 Euro. Zudem hatten die vier Mitarbeiter auch keinen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland. Das hatten Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei mehreren Kontrollen in den Jahren 2018 und 2019 festgestellt. Das Amtsgericht Lingen verurteilte die Männer zu einer Freiheitsstrafe von je elf Monaten. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

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