In einem Sicherungsverfahren gegen einen 51-Jährigen aus Nordhorn hat sich das Landgericht Osnabrück gegen die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus entschieden. Das hat das Gericht auf Anfrage mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt, nachdem dieser im April versucht haben soll, eine Frau zu vergewaltigen. Weil die Frau sich zur Wehr setzte, soll er letztendlich von ihr abgelassen haben. Zur Tatzeit soll der Nordhorner an einer akuten Manie mit psychotischer Symptomatik gelitten haben. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.