Schutz vor Vogelgrippe: Kreis Emsland verfügt Stallpflicht für Geflügel

Ab Mittwoch gilt im Emsland eine Stallpflicht für sämtliche Geflügel. Der Landkreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist ab Mittwoch bis zum 31. Mai 2020 gültig. Das hiesige Geflügel soll so vor der Vogelgrippe geschützt werden. Der hochansteckender Influenzavirus des Subtyps H5N8 wird vermutlich durch Wildvögel verbreitet, erklärt Landrat Marc-André Burgdorf. Das Emsland habe eine hohe Geflügeldichte und sei gleichzeitig ein Durchzugs- und Rastgebiet für Wildvögel. Die Viruserkrankung kann hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben. Die Vogelgrippe war zuletzt 2014 und 2017 in der Region ausgebrochen. Auch damals wurde jeweils eine Aufstallungspflicht verfügt.

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