Rücksichtnahme in der Natur geboten: Landkreis Grafschaft Bentheim weist auf Schutzregelungen hin

Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist im Zusammenhang mit der am 1. April begonnenen Brut- und Setzzeit auf die Leinenpflicht hin. Im Wald und in der freien Landschaft müssen Hunde bis zum 15. Juli angeleint werden, so die Untere Naturschutzbehörde in einer Pressemitteilung. Durch die Leinenpflicht sollen vor allem Jungtiere die benötigte Ruhe bekommen. Zudem weist die Naturschutzbehörde darauf hin, dass auch beim Pflücken von Blumen und Pflanzen Rücksichtnahme geboten ist. Aktuell würden demnach einige Bärlauchvorkommen in der Grafschaft unter einem erhöhten Sammlerdruck leiden. Besonders gefährdete Pflanzenarten stehen unter Schutz und dürfen nicht gepflückt oder zerstört werden. Innerhalb der meisten Schutzgebiete ist das Pflücken von Pflanzen komplett verboten und es gilt ganzjährig die Anleinpflicht. Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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