Der Artenschutz hat im Rahmen von Eingriffsplanungen und Projektgenehmigungen sowie in der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Geregelt sind die Eingriffsrechte im Paragraphen 44 des Bundesnaturschutzgesetzes. Wenn Gebäude abgerissen oder umfangreich saniert werden, muss nachgewiesen werden, dass geschützte Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten nicht gestört oder getötet werden. Diese Nachweise muss auch der Landkreis Grafschaft Bentheim vor dem Abriss der Eissporthalle in Nordhorn erbringen. Zwei Gutachten hat die Kreisverwaltung im April dieses Jahres in Auftrag gegeben. Nun wurden die Ergebnisse vorgestellt. Heiko Alfers berichtet: