Rohrleitung fälschlich getrennt: Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Lingen

Im Kernkraftwerk Lingen ist es bei Abbautätigkeiten zu einem meldepflichtigen Ereignis gekommen. Wie das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständige Aufsichtsbehörde mitteilt, wurde das Ereignis fristgerecht gemeldet. Eine Rohrleitung des Abwassersystems in einem Rohrkanal des Reaktorgebäudes wurde fälschlich getrennt. Die Rohrleitung gehört zum Restbetriebssystem. Nach dem Fehlschnitt wurde die angeschlossene Abwasserpumpe vorsorglich außer Betrieb genommen. Die betroffene Rohrleitung führt nur stufenweise Abwasser. Sie war zum Zeitpunkt des Fehlers leer und trocken. Es habe zu keiner Zeit eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage vorgelegen, so das zuständige Ministerium.

Symbolbild

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm