Die Stadt Haren weist auf die geltenden Regelungen zum Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2025/2026 hin. Da Silvester in diesem Jahr auf einen Mittwoch fällt, ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet Haren von Montag, dem 29. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, dem 31. Dezember, zulässig. Der Verkauf darf ausschließlich an Personen ab 18 Jahren erfolgen. Das Abbrennen der erworbenen Feuerwerkskörper ist nur am Silvestertag, 31. Dezember, sowie am Neujahrstag, 1. Januar, erlaubt. Ein Abbrennen außerhalb dieses Zeitraums stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus ist die Abgabe von Knallkörpern und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz sowie von Schwärmern an private Endverbraucher nicht zulässig. Außerdem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich in Deutschland zugelassene, geprüfte und unbeschädigte Produkte verwendet werden dürfen. Aufbau und Zündung dürfen nur auf stabilen, ebenen Untergründen oder aus geeigneten Abschussvorrichtungen erfolgen. Abgebrannte Feuerwerksreste sind nach dem vollständigen Abkühlen ordnungsgemäß zu entsorgen.