Ein seit 2014 laufender Rechtsstreit zwischen einer chinesischen Unternehmensgruppe und einem inzwischen verstorbenen Papenburger Geschäftsmann wurde mit einem rechtskräftigen Urteil vom Oberlandesgericht Oldenburg abgeschlossen. Wie das Oberlandesgericht mitteilt, wurden die Angeklagten zur Zahlung von rund 3,25 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt. Der Rechtsstreit reicht bis ins Jahr 2013 zurück. Der Papenburger Geschäftsmann plante damals mit einer chinesischen Unternehmensgruppe ein Joint Venture im Bereich Umwelt- und Energietechnologien. Er behauptete, über eine Technologie zu verfügen, mit der sich aus Diesel und Wasser zusätzlicher marktfähiger Dieselkraftstoff herstellen lasse. Die chinesische Seite stellte hierfür insgesamt rund 3,25 Millionen Euro zur Verfügung. Vereinbart war die Lieferung von elf Anlagen in die Vereinigten Arabischen Emirate bis Februar 2014 sowie eine Funktionsprüfung vor Ort. Diese kam nicht zustande. Nach wachsenden Zweifeln erklärten die Investoren im Mai 2014 den Rücktritt vom Vertrag und verlangten ihr Geld zurück. Nach mehreren Gerichtsurteilen stellte das Oberlandesgericht Oldenburg fest, dass die Angeklagten vorsätzlich über die Leistungsfähigkeit der Anlagen getäuscht hatten und damals keine Möglichkeit bestand, die zugesagten Leistungswerte zu erreichen. Bereits im September 2024 hatte das Landgericht Osnabrück den Sohn des früheren Geschäftsführers und dessen Firma wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Das gegen den inzwischen verstorbenen Vater gerichtete Verfahren ist derzeit ausgesetzt, da die Erbfolge ungeklärt ist.