Weil der Rat der Gemeinde Emlichheim keine Ratssitzung als Präsenzveranstaltung durchführen wollte, haben die Fraktionen und Gruppen Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Das hat die Samtgemeindebürgermeisterin Daniela Kösters mitgeteilt. Möglich ist diese Abstimmungsform durch eine neue Regelung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Das Gesetz erlaubt Gremien bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite anstelle der ansonsten vorgeschriebenen Präsenzsitzungen die Durchführung von Videokonferenzen. Auch eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist erlaubt, wenn vier Fünftel der Ratsmitglieder mit dem Verfahren einverstanden sind. Da die zu fassenden Beschlüsse unstrittig waren und vom Verwaltungsausschuss jeweils einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen worden seien, habe sich der Rat der Gemeinde für das Umlaufverfahren entschieden, heißt es in der Mitteilung weiter. Beschlossen wurde unter anderem der Verkauf von mehreren Grundstücken und die Gewährung eines Darlehens für die Samtgemeinde Emlichheim in Höhe von einer Million Euro.