Quarantäne-Entschädigung kann online beantragt werden

Wer aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus oder als Kontaktperson unter Quarantäne gestellt wird, nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Darauf hat der Landkreis Emsland heute hingewiesen. Die Regelung gilt seit dem 30. März auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Um ihren Beschäftigen die Entschädigung auszahlen zu können, müssen Selbständige und Arbeitgeber entsprechende Mittel beantragen. Das kann laut Landkreis Emsland vollständig papierlos erfolgen. Auf einer extra eingerichteten Internetseite können alle Angaben online gemacht und Nachweise hochgeladen werden.

Hier geht es zur Antragstellung

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