Die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt ab heute in einem Verfahren um erfundene Windparks gegen insgesamt fünf Angeklagte aus dem Emsland. Das teilte das Landgericht Osnabrück mit. Die Angeklagten müssen sich wegen des Vorwurfs des banden- und gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Sie sollen nicht existente Windparkprojekte vermarktet haben. Geschäftsführern von Energiegesellschaften sollen sie die Entwicklung von Windparkprojekten vorgetäuscht haben. Auf diese Weise sollen sie Verantwortliche von drei Energiegesellschaften zu Zahlungen in Höhe von rund 10 Millionen Euro bewegt haben. Die Taten sollen sich zwischen Mitte 2015 und Februar 2021 ereignet haben. Der Betrug soll unter anderem mit gefälschten Flächennutzungsverträgen stattgefunden haben. Dem 31-jährigen Hauptangeklagten wird ein besonders schwerer Fall des Betruges zu Lasten einer deutschen Windenergiegesellschaft vorgeworfen sowie drei Untreuedelikte im besonders schweren Fall. Die Strafkammer hat bis Januar 2022 insgesamt 52 Verhandlungstage angesetzt.