OVG kippt Sperrstunde und Verbot von Außer-Haus-Verkauf von Alkohol

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die coronabedingte Sperrstunde für Gastronomen und das Verbot für einen Außer-Haus-Verkauf von Alkohol außer Vollzug gesetzt. Das teilt die dpa mit. Damit hat das Gericht einer Bar-Betreiberin aus Delmenhorst in einem Eilverfahren Recht gegeben. Das Gericht hielt die Verknüpfung der Verbote an den Inzidenzwert nicht für ausreichend als Begründung für die Sperrstunde. Zudem bewirke laut OVG die Untersagung des gegenüber der Sperrzeit zeitlich unbegrenzten Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht gastronomischen Betrieben, denen der der Verkauf alkoholischer Getränke nicht untersagt worden sei. Welche Auswirkungen das Urteil für die Gastronomie im Emsland und der Grafschaft Bentheim hat, ist noch nicht klar.

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