Das Outlet-Center in Ochtrup darf auf Grundlage der bisherigen Planung nicht erweitert werden. Das berichtet die dpa. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für das Land Nordrhein Westfalen habe heute darüber entschieden. Die Stadt Nordhorn hatte den Bebauungsplan der Stadt Ochtrup juristisch angefochten. Sie wollte eine Vergrößerung der Verkaufsfläche auf einer Brachfläche einer ehemaligen Textilfabrik verhindern. Das Oberverwaltungsgericht erklärte den Bebauungsplan wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage und Fehler bei der öffentlichen Auslegung für unwirksam. Das Gericht sei der Meinung, dass bei der Planung kein Sondergebiet für den Einzelhandel hätte ausgeschrieben werden dürfen, wenn sich die Bebauung am Ende auf ein einzelnes Einkaufszentrum beschränke.