Osterfeuer zum Schutz von Vögeln und Kleintieren umschichten

Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist daraufhin, das Material für Osterfeuer in der Woche vor dem Feuer nochmal neu umzuschichten. Damit soll verhindert werden, dass Nester von Vögeln beim Abbrennen mitsamt der Eier oder Jungvögel zerstört werden. Außerdem weist der Landkreis auch darauf hin, die Feuer spätestens 14 Tage vorher beim zuständigen Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt anzumelden. Eine Nachmeldung nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen.

Foto (c) Landkreis Grafschaft Bentheim

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