Osterfeuer können noch bis zum 24. März bei Ordnungsämtern angemeldet werden

Der Landkreis Grafschaft weißt daraufhin, dass Osterfeuer noch bis zum 24. März beim zuständigen Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt angemeldet werden können. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor. Außerdem verweist der Landkreis darauf, dass es in diesem Jahr besonders wichtig ist, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Aufgrund des milden Winters und des späten Zeitpunktes von Ostern ist es sehr wahrscheinlich, dass in bereits länger aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen Vögel, wie z. B. der Zaunkönig, die Heckenbraunelle oder das Rotkehlchen brüten und sich dort schon Gelege oder sogar die ersten Jungvögel befinden. Daher muss das Brennmaterial vor dem Anzünden nochmals um- und aufgeschichtet werden. Weitere Informationen erhaltet ihr bei den zuständigen Ordnungsämtern.

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