Am vergangenen Samstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführt. Das teilt das Hauptzollamt Osnabrück mit. Die Zöllnerinnen und Zöllner führten im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Osnabrück bei 133 Personen Befragungen durch und prüften Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 54 Fällen Unregelmäßigkeiten ergeben, so das Hauptzollamt. In 20 Fällen handele es sich um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen würden. In vier Fällen ermittele das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus bestehe in 29 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen worden sei und in einem Fall, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliege. Es werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt. Zum Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamtes Osnabrück gehören unter anderem die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim.
Foto © Hauptzollamt Osnabrück