Osnabrücker Langericht verwirft Berufung – statt Bewährung nun Haft

Das Osnabrücker Landgericht hat die Berufung eines Angeklagten, der im Juni vom Amtsgericht Papenburg unter anderem wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, verworfen. So verhängte das Osnabrücker Landgericht gestern eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten mit Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt. Der Verurteilte hatte im vergangenen Jahr in diversen Geschäften in Papenburg, Aschendorf und Leer Gegenstände, Bekleidung, Spirituosen und Tabakwaren gestohlen. Außerdem stieß er in einem Fall bei seiner Flucht vor einem Ladendetektiv zwei Passanten zur Seite und missachtete ein gegen ihn ausgesprochenes Hausverbot.

Symbolfoto © Landgericht Osnabrück

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