Osnabrücker Landgericht und Amtsgerichte im Bezirk stellen Präsenzbetrieb weitgehend ein

Das Landgericht Osnabrück und die Amtsgerichte des Bezirks stellen ab Montag den Präsenzbetrieb bis zum 20. April weitgehend ein. Die Entscheidung sei allen sehr schwer gefallen, schreibt der Landgerichtspräsident Dr. Thomas Veen in einer Mitteilung an die Presse. Das Justizsystem sei ein Kernbestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Trotzdem müsse auch die Arbeitsweise der Gerichte an den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden ausgerichtet werden, wenn die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll, so Dr. Veen. Neben einigen Verkündungsterminen werden ab Montag nur noch Strafverhandlungen in Haftsachen und andere unaufschiebbare Termine durchgeführt. Das betrifft unter anderem Familien- und Insolvenzangelegenheiten. In allen übrigen Verfahren werden die Termine aufgehoben.

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