Osnabrücker Landgericht fasst Urteil des Amtsgerichtes Nordhorn neu: Jugendstrafe gegen Angeklagten verdoppelt

Das Osnabrücker Landgericht hat ein im vergangenen Oktober vom Amtsgericht Nordhorn gefasstes Urteil gegen einen 21-jährigen Angeklagten neu gefasst. Der 21-Jährige war wegen Beihilfe zu einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Osnabrücker Landgericht verurteilte den Mann nun zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der Mann soll im März vergangenen Jahres als Beifahrer seinen befreundeten Fahrzeugführer darin bestärkt haben, ein anderes Fahrzeug auszubremsen. Anschließend soll er den Fahrer des anderen Fahrzeugs beleidigt und mit einem Zimmermannshammer bedroht haben. Hintergrund soll eine vorherige Auseinandersetzung zwischen den beiden Fahrzeugführern, die sich gekannt haben sollen, gewesen sein.

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