Wer in diesem Jahr ein öffentliches Osterfeuer in Papenburg veranstalten will, kann dieses über das Portal Open R@thaus auf der städtischen Homepage anmelden. Die Stadt teilt mit, dass die Osterfeuer 14 Tage vor dem Osterfest angemeldet werden können. Dabei ist zu beachten, dass das Feuer der Brauchtumspflege dient. Es soll dabei nicht die Beseitigung von Pflanzen als Abfall im Vordergrund stehen. Das Feuer soll zudem von einer ehrenamtlichen Vereinigung oder Gemeinschaft des Ortsbereichs organisiert und während einer öffentlichen Veranstaltung abgebrannt werden. Zu den Vereinigungen oder Gemeinschaften gehören insbesondere Vereine, Verbände und gesellschaftliche Gruppen. Weitere Ausführungen und Informationen zu Bestimmungen rund um das Osterfeuer findet ihr hier.