Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen bessere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung in der Ems ergreifen. Wie die Deutsche Presseagentur schreibt, hat das gestern das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mitgeteilt. Demnach werde der gesetzliche Schwellenwert im Grundwasser an vielen Messstellen teils um ein Vielfaches überschritten. Das bisherige Maßnahmenprogramm weise Defizite auf, aufgrund derer die beklagten Länder zur Überarbeitung verpflichtet seien, hieß es zur Urteilsbegründung. Das Umland der Ems sei stark geprägt durch intensive Tierhaltung und Ackernutzung. Diese Nutzung müsse so geändert werden, dass der Grenzwert für Nitrat schnellstmöglich erreicht und eine Verschlechterung des Wasserzustands verhindert werde. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die nach der mündlichen Verhandlung vom 21. November schon von dem Gerichtserfolg berichtet hatte. Mit der Begründung liegt nun ein wirksames Urteil vor. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ der zuständige Senat eine Revision gegen die Entscheidung zu.
