Oberverwaltungsgericht kippt Schließung von Diskos und Bars bei Inzidenz über 10

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 außer Vollzug gesetzt. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Wie das Gericht heute mitteilte, sei der Beschluss unanfechtbar. Eine Antragstellerin und Betreiberin einer Shisha-Bar in Delmenhorst hatte in einem Normenkontrolleilantrag argumentiert. Die Schließung sei unverhältnismäßig. Das Infektionsumfeld Gaststätte oder Shisha-Bar spiele nur eine untergeordnete Rolle. Auch die Inzidenzwerte seien willkürlich gewählt. Sie seien somit nicht mehr hinreichend aussagekräftig, so die Antragstellerin. Der Senat entsprach dem Antrag. Bei der Schließung der Einrichtungen handle es sich nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Im Infektionsschutzgesetz kämen unterhalb einer Inzidenz von 35 lediglich allgemeine Regeln wie Test- und Maskenpflicht sowie Kontaktdatenerhebung, äußerstenfalls Zugangsbeschränkungen, aber keine Betriebsschließungen in Betracht. Auch der Geschäftsführer der Schüttorfer Diskothek „Index“ in der Grafschaft Bentheim war vor das OVG gezogen. Aufgrund der heutigen Entscheidung des OVG treten auch im Emsland keine Verschärfungen in Kraft.  Die Einrichtungen können unter den Bedingungen der Corona Landesverordnung (50%ige Auslastung, Testpflicht etc.) weiterhin öffnen.

Symbolbild © pixabay

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