Oberverwaltungsgericht kippt Quarantänepflicht nach Auslandsreisen

Wer aus dem Ausland nach Niedersachsen zurückkehrt, muss nicht mehr grundsätzlich in Quarantäne. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Montag entschieden. Entscheidend war der Antrag eines Mannes, der ein Ferienhaus in Südschweden besitzt. Demnach sei eine grundsätzliche Quarantänepflicht unverhältnismäßig und schränke die Freiheit der Betroffenen im erheblichen Maße ein. Bei Reisen aus oder in Risikogebiete sei eine Quarantänepflicht jedoch weiter zu rechtfertigen, so das Gericht.

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