Oberlandesgericht entscheidet über Fortdauer des Maßregelvollzuges eines Inhaftierten in Meppen

Im Fall eines wegen schwerer Vergewaltigung verurteilten Mannes, der in der Justizvollzugsanstalt Meppen untergebracht ist, hat das Oberlandesgericht Oldenburg eine Beschwerde des Inhaftierten gegen die Entlassung aus dem Maßregelvollzug abgelehnt. Der Mann war 2005 vom Landgericht Osnabrück wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Nach Verbüßung der Strafe wechselte der Verurteilte 2011 in die Sicherungsverwahrung in einer gesonderten Abteilung der Justizvollzugsanstalt in Meppen. Die Begutachtung des Inhaftierten habe ein hohes Risiko für die erneute Begehung schwerer Straftaten ergeben, so das Gericht. Die Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten hätte sich nicht grundlegend verändert. Er zeige tief verwurzelte dissoziale Ansichten und Verhaltensweisen. Eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug könne daher zurzeit nicht verantwortet werden, heißt es in einem Beschluss. Eine erneute Überprüfung finde alle neun Monate von Amts wegen statt.

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