Oberlandesgericht bestätigt Urteil von Nordhorner Amtsgericht: Mann muss Ex-Frau “Abendgabe” von 40.000 Euro zahlen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Urteil des Amtsgerichts Nordhorn bestätigt, nach dem ein Ehemann seiner Ex-Frau rund 40.000 Euro zahlen muss. Wie das Oberlandesgericht mitteilt, hatte das Paar 2006 in Libyen geheiratet. Dabei hatte sich der Ehemann verpflichtet, der Frau im Falle einer Scheidung eine sogenannte „Abendgabe“ von 50.000 US-Dollar zu zahlen. Die Ehe wurde im vergangenen Jahr in Nordhorn geschieden. Der Mann war der Auffassung, er müsse sich nach der Übersiedlung nach Deutschland nicht an die Klausel halten. In Deutschland sei seine Ex-Frau anders als in Libyen durch die staatliche Absicherung nicht darauf angewiesen. Der Senat bestätigte nun das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn, nach der der Ehemann vertraglich zur Zahlung der Summe verpflichtet ist. Der Umstand, dass die Frau von Sozialhilfe lebt und der Mann kein Einkommen hat, würden an dem Vertrag nichts ändern. Wer eine vertragliche Verpflichtung eingeht, trage das Risiko, diese später auch erfüllen zu müssen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm