Der Normenkontrollantrag der Stadt Nordhorn gegen den Bebauungsplan für die geplante Erweiterung des Outlet-Centers DOC Ochtrup ist erfolgreich gewesen. Das geht aus einer Pressemeldung der Stadt Nordhorn hervor. Die Stadt Ochtrup und der Betreiber des DOC haben ihren Revisionsantrag diesbezüglich vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig zurückgezogen. Grund dafür ist ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Januar 2022 zu einem Outlet in Remscheid. Im Revisionsverfahren hätte das Gericht also mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten der Stadt Nordhorn und der Umlandkommunen entschieden. Geplant war eine Erweiterung des DOC von 11.550 qm auf über 19.000 qm. Bereits 2018 hatten Umlandkommunen und -kreise vor Gericht Bedenken darüber vorgetragen. Drei Kommunen hatten entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Daraufhin hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren der Stadt Nordhorn im Oktober 2020 für unwirksam erklärt. Nun sind noch die Klageverfahren gegen die bereits erteilte Baugenehmigung für das Erweiterungsvorhaben vor dem Verwaltungsgericht Münster anhängig.„Das ist ein wichtiger Erfolg für die Zukunft des Einzelhandels in den Innenstädten der Region. Der positive Prozessverlauf zeigt, dass es genau der richtige Weg war, gegen die Erweiterungsabsichten gerichtlich vorzugehen“, freut sich Nordhorns Bürgermeister Thomas Berling. Es bleibe allerdings abzuwarten, wie der Betreiber und die Stadt Ochtrup nun weiter agieren.