Nordhorner Politik berät Fahrplan zur nachträglichen Grundsteuersenkung

In Nordhorn soll die Grundsteuer nachträglich gesenkt werden. Auf gestrigen Vorschlag des Verwaltungsausschusses der Stadt, wurde für die Aufstellung des dazu notwendigen Nachtragshaushalts ein entsprechender Fahrplan abgestimmt. Das teilt die Stadt mit. Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, die im Haushalt 2026 berücksichtigte Grundsteuererhöhung zurückzunehmen. Für den 19. Mai2026 ist eine Sondersitzung terminiert, bei der ein entsprechender Nachtragshaushalt aufgestellt werden soll. Wenn der Rat den Fahrplan bestätigt, sollen der Nachtragshaushalt und die Grundsteuersenkung noch vor den Sommerferien final beschlossen werden. Angestrebt wird eine Verrechnung der Grundsteuern im Rahmen der Zahlungsläufe im vierten Quartal 2026. Die Verrechnung der bereits gezahlten Grundsteuern für das Jahr 2026 erfolgt automatisch, Bürgerinnen und Bürger müssen also nichts tun.

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