NGG weist auf Arbeitsbelastung in Lebensmittelindustrie hin: Arbeitszeitgesetz darf nicht ausgehebelt werden

Die regionale Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) weist auf die Arbeitsbelastung der 8500 Beschäftigten der Lebensmittelindustrie im Emsland und der Grafschaft Bentheim hin. In der Branche gebe es derzeit keinerlei Versorgungsengpässe. Das müsse auch so bleiben, allerdings dürfe das Arbeitszeitgesetz durch die Corona-Entwicklungen nicht ausgehebelt werden, so Uwe Hildebrand von der NGG-Region Osnabrück. In Tarifverträgen hätte man längst die nötige Flexibilität, um solche Hochphasen zu stemmen. Die Gesundheit der Beschäftigten dürfe nicht leiden. Mehr als zehn Stunden am Tag und mehr als 60 Stunden pro Woche dürften nicht überschritten werden. Außerdem müsse das Unternehmen für Schutzkleidung und die geltenden Abstandsregeln sorgen. Die NGG rät Beschäftigten, die Missstände beobachten oder unter Überlastung leiden, sich an die NGG oder den Betriebsrat zu wenden.

Kontakt:
Mail: region.osnabrueck@ngg.net

Infos für Arbeitnehmer zum Coronavirus:
https://www.ngg.net/coronavirus-was-arbeitnehmer-wissen-sollten/

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