NGG und ver.di fordern Mindest-Kurzarbeitergeld

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordern für die Beschäftigten im Gastgewerbe ein Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200€ im Monat. Laut NGG sei davon auszugehen, dass die Kurzarbeit aktuell die Ausmaße des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 annehme. Damals meldeten laut NGG insgesamt 528 gastgewerbliche Betriebe in der Region Kurzarbeit an – rund Dreiviertel aller Betriebe der Branche im Emsland und der Grafschaft. Rund 3.600 Beschäftigte der Branche waren im vergangenen April in Kurzarbeit. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten dramatisch zu”, sagt Uwe Hildebrand, Geschäftsführer der NGG-Region Osnabrück. Am 11. Februar debattiert der Deutsche Bundestag über das Thema.

Die Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld von ver.di und NGG findet ihr hier: https://www.ngg.net/mindest-kug

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