Ab Samstag gelten in Niedersachsen strengere Vorschriften für die Ausbringung von Gülle und anderen stickstoffhaltigen Düngemitteln. Künftig ist die Düngung auf Grünland- und Ackergrasflächen nur noch bodennah erlaubt. Ziel ist es, Ammoniak-Emissionen zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Die Sperrfrist für die Düngung endet am 31. Januar. Aufgrund des nassen Winters müssen Landwirte aber prüfen, ob die Böden befahrbar sind. Die neue Regelung sieht Ausnahmen für kleine Betriebe und steile Flächen vor. Grundsätzlich sei die Düngung dem Bedarf der Pflanzen anzupassen, heißt es in einer Mitteilung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Dazu seien der Düngezeitpunkt und die Düngermenge so zu wählen, dass die Nährstoffe möglichst vollständig von den Pflanzen aufgenommen werden.
Weitere Infos zum Thema hat die Düngebehörde der LWK hier veröffentlicht.