Unternehmen, die von der neuen Flächenausweisung für Windkraft betroffen sind, sollen sich bei der Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim melden. Nach Angaben der Kammer wirkt sich das neue Teilprogramm des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), das aktuell für den Landkreis Emsland neu erarbeitet wird, auch auf die örtlichen Unternehmen aus. Der Landkreis hatte dazu einen Entwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf weise rund drei Prozent der Landeskreisfläche als Vorranggebiet zur Windenergienutzung aus. Die Eignung einzelner Flächen als mögliche Standorte für Windenergieanlagen werde mithilfe von Steckbriefen untersucht. Die IHK arbeitet aktuell an einer Stellungnahme und bittet die betroffenen Unternehmen, sich bis zum 12. August zu melden. Der Landkreis Emsland prüfe und bewerte bis zum Fristende alle eingegangenen Stellungnahmen. Das Teilprogramm Windenergie des RROP soll laut der IHK Anfang 2025 fertiggestellt sein. Die Verfahrensunterlagen findet ihr hier.