Neue Corona-Auflagen in der Grafschaft Bentheim: Mundschutzpflicht an Schulen und weitere Beschränkungen in Nordhorn

Für den Landkreis Grafschaft Bentheim treten ab kommenden Montag mit der heutigen Verordnung durch das Land Niedersachsen weitere Beschränkungen ein. Das teilt der Landkreis mit. So ist ab Montag das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an öffentlichen Orten unter freiem Himmel verpflichtend, sofern sich Menschen hier auf engem Raum und nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Örtlichkeiten wurden vom Landkreis konkret festgelegt und sind in der Karte oben rot markiert. Dazu gehört die Fußgängerzone in Nordhorn, der Bereich des Platzes ‚Am Schweinemarkt‘, der Fußweg entlang der Schaufenster und der Zugangsbereiche der Geschäfte des Ringcenter- Gebäudes am Stadtring 60. Ausgenommen von der Verordnung sind die Bereiche bestuhlter Außengastronomie. Des Weiteren gilt ab Montag für den Landkreis Grafschaft Bentheim eine Mundschutzpflicht im Schulunterricht ab der 5. Klasse. Außerdem dürfen ab sofort nicht mehr als zehn Menschen aus entweder maximal zwei Haushalten oder engen Verwandtschaftsverhältnissen zusammenkommen. Für Gastronomiebetriebe gilt zudem aktuell eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr. In dieser Zeit ist zudem der Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken untersagt.

Bild © Landkreis Grafschaft Bentheim

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