Neue Antragsfristen für die “Regionale Kulturförderung” im Emsland und der Grafschaft Bentheim

Der Verein Emsländische Landschaft stellt neue Antragsfristen für die „Regionale Kulturförderung“. Der Verein teilt mit, dass der 31. März und der 31. August jeden Jahres ab jetzt für die Einreichung von Anträgen auf finanzielle Förderung von Projekten im Rahmen der Förderung gelten. Mit der „Regionalen Kulturförderung“ werden kulturelle und künstlerische Projekte mit regionaler Bedeutung gefördert. Die Emsländische Landschaft fördert dabei über 70 Kulturprojekte in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim im Jahr. Im Jahr 2024 werden rund 200.000 Euro aus Mitteln des Landes Niedersachsen in die Fläche der beiden Landkreise gebracht. Die Kultureinrichtungen können dabei zwischen 500 Euro und knapp 10.000 Euro Förderung erhalten. Die Kulturförderung darf jedoch 50 Prozent des Gesamtvolumens des Projekts nicht überschreiten. Gemeinnützige Vereine und Initiativen sind dabei vorrangig antragsberechtigt. Es werden unter anderem Projekte aus den Bereichen freies professionelles Theater, nicht staatliche Museen, Musik, Literatur, Soziokultur, Kunstschulen und Plattdeutsch gefördert.

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