In Nordhorn wird ab Montag, den 11.Januar, eine neue Allgemeinverfügung gelten. Das teilt der Landkreis Grafschaft Bentheim in einer Pressemitteilung mit. Die Verfügung verlängere die Maskenpflicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in medizinischen Berufen. Außerdem regle sie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Schulunterrichts. Dies gehe über die Verordnung des Landes hinaus, so der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl. Im Hinblick auf die Verlängerung des Lockdowns (Schließung des Einzelhandels) und die verstärkten Kontaktbeschränkungen durch die neue Landesverordnung werde die Maskenpflicht in der Nordhorner Innenstadt nicht verlängert. Ab Montag, den 11. Januar gelte eine Maskenpflicht im Unterricht in allen allgemein- und Berufsbildenden Schulen (Sek I und II). Ausgenommen seien die Primarstufe und Förderschulen. Während Abschlussprüfungen gelte keine Maskenpflicht, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werde. Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten werde verlängert. Das Tragen einer FFP2-Maske in Alten- und Pflegeeinrichtungen bleibe bestehen. Das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie die Ausgangsbeschränkung gelte bis zum 3. Februar.