Negativnachweis für Schülerinnen und Schüler im Meppener Emsbad ausreichend

Schülerinnen und Schüler, die im Meppener Emsbad schwimmen gehen möchten, brauchen ein negatives Coronatest-Ergebnis. Darauf hat die Stadt Meppen hingewiesen. Seit dem vergangenen Donnerstag gelte im Emsland die sogenannte „3G-Regel“ unter anderem auch für Sport in Innenräumen und damit auch für das Emsbad. Für den Besuch des Emsbades müssen die Schülerinnen und Schüler eine qualifizierte Selbstauskunft vorlegen. Darin versichern sie, dass ihre Angaben über das negative Testergebnis wahrheitsgemäß und vollständig sind. Das Formular steht unter emsbad-meppen.de zum Download bereit.

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