Nächtliche Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch in der Grafschaft Bentheim

Ab Mittwoch gilt in der Grafschaft Bentheim eine nächtliche Ausgangssperre. Die neuen Regelungen hat die Kreisspitze heute Nachmittag in einem Pressegespräch vorgestellt. Demnach gilt die Ausgangsbeschränkung ab Mittwoch in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr bis zum 12. Januar. An Heiligabend setzt die Ausgangssperre ab 22 Uhr ein. Ausgenommen von der Regelung sind beruflich oder ärztlich notwendige Wege im öffentlichen Raum. Ebenfalls erlaubt bleiben Gassi-Gänge von Einzelpersonen mit einem Hund. Für Silvester sind keine Ausnahmen vereinbart worden. Für den Besuch von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen gilt ab Mittwoch, dass nur noch zwei namentlich benannte Personen aus dem dem gleichen Haushalt zu Besuch kommen dürfen. Außerdem besteht in Pflegeeinrichtungen und auf ihrem Gelände mit dem Inkraftsetzen der neuen Verordnung für das Pflegepersonal, Mitarbeiter sowie Besucher die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese neue Regelung gilt auch für Zahnärzte, Zahnarzthelferinnen und -helfer, Heilpraktiker und anderes medizinisches Personal. Der Landkreis schließt nicht aus, bei einem weiteren Anstieg des Infektionsgeschehens weitere Verschärfungen umzusetzen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm