Ein 36-jähriger Angeklagter aus Werlte wurde nach einem Berufungsverfahren vom Landgericht Osnabrück wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.125 Euro verurteilt. Das Landgericht teilt mit, dass damit ein Urteil des Amtsgerichts Meppen vom April 2023 aufgehoben wurde. Das Amtsgericht hatte den Mann freigesprochen. Der Mann traf seine ehemalige Lebensgefährtin in seiner Wohnung in Welte wegen einer Aussprache. Dabei soll er sie gegen ihren Willen entkleidet haben. Als die Frau versuchte zu flüchten stieß er sie gegen eine Wand und trat auf sie ein.