Nach Messerattacke in Nordhorn: Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ihre Plädoyers

Bei dem Gerichtsverfahren im Landgericht Osnabrück gegen einen Angeklagten, der Ende Dezember 2022 in Nordhorn auf einen Verwandten mit einem Messer eingestochen hat, wurden heute von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung die Plädoyers gehalten. Das Landgericht Osnabrück teilt mit, dass die Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert haben, dass der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten erhält. Zudem soll er demnach in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Die Verteidigung plädierte hingegen neben der Unterbringung in einer Psychiatrie auf Freispruch. Der Angeklagte soll zunächst die Wohnung einer Verwandten in Nordhorn aufgesucht und im Verlauf des Abends auf einen anderen Verwandten mit einem Messer eingestochen haben. Dafür soll er ihn vorher unter einem Vorwand in den Garten gelockt haben. Am Freitag wird das Verfahren um 11 Uhr fortgesetzt.

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