Nach Brand in Papenburger Wohnanlage: Angeklagte wird in psychiatrischer Einrichtung untergebracht

Nach einem Brand in einer Papenburger Wohnanlage hat das Landgericht Osnabrück eine ehemalige Bewohnerin der Anlage von den Vorwürfen des versuchten Mordes und der versuchten schweren Brandstiftung mit Todesfolge freigesprochen. Das Gericht ordnete aber die Unterbringung der Frau in einer psychiatrischen Einrichtung an. Die 35-Jährige soll im vergangenen Sommer in ihrer Wohnung in der Wohneinrichtung mehrere Gegenstände angezündet haben. Sie habe dadurch das Gebäude in Brand setzen und so die Bewohner der Wohnanlage sowie die Nachtbetreuerin töten wollen. Durch ausgelöste Rauchmelder wurde das Feuer rechtzeitig entdeckt. Die Bewohner wurden von der Feuerwehr gerettet. Es entstand ein Sachschaden von mindestens 20.000 Euro.

Symbolbild

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