29-jähriger Meppener wegen versuchten Betruges zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Ein 29-jähriger Meppener ist gestern nach einem Berufungsverfahren wegen versuchten Betruges zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgerichts Osnabrück teilt mit, dass damit das Urteil vom Amtsgericht Meppen aufgehoben wurde, bei dem der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden war. Der Meppener soll am 03. Dezember 2021 zwei gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an den Landkreis Emsland gesandt haben. Die Bescheinigungen sollen gefälscht worden sein, um den Landkreis Emsland zu täuschen und die Kürzung seines Arbeitslosengeldes II rückgängig zu machen. Eine weitere Berufung wurde vom Landgericht als unbegründet verworfen. Der Angeklagte muss den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Symbolfoto Festnahme / Foto © Bundespolizei

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