NABU-Klageverfahren gegen vierstreifigen Ausbau der E233 ruht

Das Klageverfahren des Naturschutzbundes (NABU) Deutschland gegen den geplanten vierstreifigen Ausbau der E233 im Abschnitt von der A31 bis zur B70 ruht. Das hat die NABU-Regionalgeschäftsstelle Emsland/Grafschaft Bentheim heute mitgeteilt. Der Schritt, das Klageverfahren ruhen zu lassen, sei im Einvernehmen mit dem NABU erfolgt, weil die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Planungsunterlagen überarbeiten wolle. Die Straßenbaubehörde wolle insbesondere die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet „Versener Heidesee“ nachholen und vielleicht auch andere Punkte nacharbeiten, so Katja Hübner vom NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim. Der NABU sei damit einverstanden, weil nun der hohe naturschutzfachliche Wert des „Versener Heidesees“ offensichtlich anerkannt werde und berücksichtigt werden soll. Die Bereitschaft der Behörden, die Unterlagen zu überarbeiten, zeige aber auch deutlich, dass der NABU ein gewichtiges Argument in ihrer Klagebegründung vorgetragen habe, heißt es in der Mitteilung weiter.

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