Das Amtsgericht Nordhorn hat zwei Männer wegen des gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt. Das Gericht verurteilte den Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und den Gehilfen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Beide Strafen wurden zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Außerdem müssen beide Bußgelder zahlen. Die beiden Verurteilten hatten mit einem neuartigen psychoaktiven Stoff gehandelt.