Mindeststandards in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Grafschaft Bentheim vereinbart

Die Bürgermeister der sieben Städte und Gemeinden des Landkreises Grafschaft Bentheim sowie Landrat Uwe Fietzek haben jetzt eine Erklärung unterzeichnet, mit der kreisweite Qualitätsstandards als Mindeststandards in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie in der gemeindlichen Jugendpflege eingeführt werden sollen, das teilt der Landkreis mit. Die Standards gelten ab spätestens dem 1. Januar 2025. Damit möchte der Landkreis die Entwicklung junger Menschen fördern, Partizipation bieten und soziales Engagement unterstützen. Der Landkreis fördert die Städte und Gemeinden mit jährlich rund 200.000 Euro. Anlass für die Standardisierung hat unter anderem eine Analyse aus 2019 gegeben, die gezeigt hat, dass es deutliche Unterschiede in Qualität und Quantität in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden gebe. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden kündigten an, den Zuschuss des Landkreises eins zu eins in die Offene Kinder- und Jugendarbeit fließen zu lassen, zum Beispiel in die Umsetzung von Projekten, in die konzeptionelle Arbeit oder in personelle Ressourcen.
Folgende Qualitätsstandards sind laut Landkreis verbindlich festgelegt:
– In Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 5.000 Einwohner ist ein geeignetes Jugendhaus mit bedarfsgerechter Ausstattung und finanziellen Ressourcen für Sachmittel vorhanden.
– In diesen Jugendhäusern wird Fachpersonal in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt.
– Für Aufgaben der gemeindlichen Jugendpflege wird Fachpersonal eingesetzt.
– Verwaltungspersonal für die Bearbeitung von Förderanträgen, Verwendungsnachweisen, Dokumentationen etc. ist vorhanden.
– Je 100 Einwohner im Alter zwischen zehn und 25 Jahren wird mindestens ein Stellenanteil von 0,1 Vollzeitäquivalenten eingesetzt.
– Die Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendpflege werden bei den politischen Entscheidungen zu Jugendfragen beteiligt.
– Bei der Einstellung von Fachpersonal für die Offene Kinder- und Jugendarbeit und die gemeindliche Jugendpflege wird das Fachkräftegebot eingehalten.

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