Meppenerin wegen Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat heute eine Meppenerin wegen versuchter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Nach Angaben des Landgerichts wurde die Angeklagte unter Einbeziehung eines Urteils vom 5. Juli. 2021 verurteilt, da sie das Grundstück eines mutmaßlichen Geschädigten mit einem Messer betreten haben soll und ihn und seinen 10 jährigen Sohn mit einem Messer bedroht haben soll. Nach der Aufforderung, das Grundstück zu verlassen, soll die Angeklagte versucht haben, beide mit dem Messer zu stechen. Der mutmaßliche Geschädigte soll die Stiche abgewehrt haben, woraufhin die Angeklagte auf den Sitz eines Kinderquads des 10-Jährigen eingestochen haben soll. Dabei entstand Sachschaden an dem Kinderquad.

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