Eine 20-jährige Angeklagte wurde heute wegen Diebstahls und gewerbsmäßigen Betruges in 2 Fällen vom Amtsgericht Nordhorn zu einer Jugendstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dabei wurde mit einbezogen, dass die Angeklagte bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten war und bereits zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Laut dem Amtsgericht wurde ein Bewährungshelfer für die Angeklagte bestellt. Zudem wurde der 20-Jährigen auferlegt, den Schaden wiedergutzumachen. Die Täterin hatte Ende Mai 2023 zusammen mit zwei Mittätern Waren aus einem landwirtschaftlichen „Verkaufshäuschen“ gestohlen. Außerdem hatte sie im Oktober und im November 2023 über das Internet-Auktionshaus eBay Kleinanzeigen Waren verkauft, die sie nicht besaß. Die Angeklagte hatte laut dem Gericht dabei bewusst gehandelt und versucht, den jeweils vereinbarten Verkaufspreis zu erhalten.
Symbolbild