LK Grafschaft Bentheim bezieht Stellung zu Aussagen der Bürgerinitiative zur Rettung der Grafschafter Eissporthalle

Der Landkreis Grafschaft Bentheim bezieht Stellung zu einer Reihe von Aussagen der “Bürgerinitiative zur Rettung der Grafschafter Eissporthalle”. Die Bürgerinitiative (BI) hatte im Dezember eine Rücknahme des Bürgerentscheids beantragt. Eine Prüfung durch den Landkreis habe ergeben, dass das rechtlich nicht möglich sei. Das Landesinnenministerium als Aufsichtsbehörde habe bestätigt, dass die Abstimmung stattfinden muss. Aufgrund der Corona-Pandemie sei gemeinsam mit dem Gesundheitsamt festgelegt worden, dass es eine reine Briefabstimmung geben wird. Die Bürgerinitiative habe anschließend einige unzutreffende Behauptungen aufgestellt, so der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl, der als Kreisabstimmungsleiter für die Organisation und Durchführung des Bürgerentscheides zur Nordhorner Eissporthalle am 21. März zuständig ist. So seien Vertreter der BI beispielsweise bereits direkt nach der Entscheidung zur Briefabstimmung darüber informiert worden und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt. Ein Antrag der Initiative, ein Abstimmungsheft zu erstellen, sei abgelehnt worden, weil der Druckauftrag für die Briefwahlunterlagen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bereits ausgeschrieben worden war. Der Initiative sei auch nicht das Recht verwehrt worden, vor dem Kreistag zu sprechen. Er wünsche sich im Interesse der Bürger den Austausch sachlicher und nachvollziehbarer Argumente für oder gegen eine Sanierung der Eissporthalle, so Kiehl.

Die gesamte Stellungnahme des Landkreises Grafschaft Bentheim findet ihr hier.

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